Katastrophen·schutz und wichtige Infrastruktur
Katastrophen·schutz bedeutet:
Gute Vorbereitung auf große Gefahren.
Alle Helfer müssen gut zusammen·arbeiten.
Alle müssen wissen was zu tun ist.
Wer macht den Katastrophen·schutz:
Jedes Bundes·land macht
seinen eigenen Katastrophen·schutz.
Die Regeln stehen
im Katastrophen·schutz·gesetz
von Niedersachsen.
Seit dem Jahr 2002 gibt es dieses Gesetz.
Im Landkreis Wesermarsch
macht der Landkreis den Katastrophen·schutz selbst.
Was ist eine Katastrophe:
Eine Katastrophe ist ein großer Notfall.
Zum Beispiel wenn:
- Menschen in Lebens·gefahr sind
- Die Gesundheit von vielen Menschen in Gefahr ist
- Es nicht genug Wasser oder Essen gibt
- Die Umwelt großen Schaden nimmt
- Viele wertvolle Dinge kaputt gehen
Dann brauchen alle Helfer eine zentrale Leitung.
Das heißt:
Eine Stelle gibt die Befehle.
So kann man die Katastrophe besser bekämpfen.
Der Landkreis Wesermarsch
hat eine besondere Katastrophen·schutz·gruppe.
Diese Gruppe hilft in großen Notlagen.
Sie sammelt alle wichtigen Aufgaben an einer Stelle.
Die Katastrophen·schutz·gruppe arbeitet im Kreis·haus.
Der Chef vom Landkreis gibt die Befehle.
Wer arbeitet zusammen:
Die Katastrophen·schutz·gruppe unterstützt
die Technische Einsatz·leitung.
Die Technische Einsatz·leitung
ist direkt am Unglücks·ort.
Sie entscheidet was sofort getan werden muss.
Sie sagt der Katastrophen·schutz·gruppe
was sie braucht.
Wie der Katastrophen·schutz vorbereitet wird:
Damit die Helfer gut arbeiten können
gibt es regelmäßig Übungen.
Nicht nur die Helfer üben
sondern auch die Einsatz·leitung.
Wichtige Aufgaben für den Katastrophen·schutz:
- Notfall·pläne schreiben und immer wieder prüfen
- Regeln für die Katastrophen·einsatz·leitung festlegen
- Helfer ausbilden und weiter·bilden
- Wichtige Geräte für den Notfall bereit·stellen
- Schnell alle Helfer alarmieren können
- Katastrophen·schutz·übungen machen
Wer entscheidet über eine Katastrophe:
Im Gesetz von Niedersachsen steht:
Der Chef der Verwaltung entscheidet
wann eine Katastrophe beginnt
und endet.
Im Landkreis Wesermarsch
ist das der Landrat.
Wenn der Landrat nicht da ist
entscheidet sein Vertreter.
Die Katastrophen·schutz·behörde
meldet die Katastrophe
an das Landes·amt für Brand·schutz und Katastrophen·schutz.
Das Landes·amt wird immer über die Lage informiert.
Was darf die Katastrophen·schutz·behörde:
Die Behörde kann Menschen verpflichten zu helfen.
Sie kann Menschen sagen
dass sie bestimmte Orte verlassen müssen.
Sie kann ganze Gebiete evakuieren.
Wichtige Regeln:
Manche Rechte können im Katastrophen·fall eingeschränkt werden.
Das Gesetz nennt diese Rechte:
- Das Recht nicht verletzt zu werden
- Das Recht sich frei zu bewegen
- Das Recht sich zu versammeln
- Das Recht dass niemand in die Wohnung kommt
Katastrophen·schutz und wichtige Versorgungs·einrichtungen
Was sind wichtige Versorgungs·einrichtungen
Manche Einrichtungen
sind sehr wichtig
für alle Menschen.
Wenn sie ausfallen
gibt es große Probleme.
Zum Beispiel:
- Es gibt kein Wasser mehr
- Der Strom fällt aus
- Es gibt kein Essen zu kaufen
- Busse und Bahnen fahren nicht mehr
Diese Einrichtungen heißen Kritische Infrastrukturen.
Kurz schreibt man: KRITIS.
Sie sorgen dafür
dass unser Land
gut funktioniert.
Warum sind Kritische Infrastrukturen wichtig:
Jeden Tag brauchen wir:
- Wasser
- Strom
- Essen
- Busse und Bahnen
- Kranken·häuser
Das ist normal für uns.
Aber wenn es ausfällt merken wir
wie wichtig es ist.
Wie schützt man Kritische Infrastrukturen:
Der Katastrophen·schutz hilft dabei
dass Kritische Infrastrukturen geschützt sind.
Auch Firmen müssen mithelfen
damit alles sicher ist.
Das Ziel ist:
Die Menschen müssen immer gut versorgt sein.
Was LifeGRID für den Katastrophen·schutz will:
LifeGRID will den Katastrophen·schutz besser machen.
Auch die wichtigen Versorgungs·einrichtungen
sollen stärker geschützt werden.
Wir haben diese Ziele:
Schutz für verletzliche Menschen
Manche Menschen können sich
bei einer Katastrophe
nicht selbst helfen.
Zum Beispiel alte und kranke Menschen.
Diese Menschen brauchen besonderen Schutz.
Darum arbeiten wir mit Pflege·heimen
und Pflege·diensten zusammen.
Wir wollen die Versorgung für diese Menschen verbessern.
Besonders in diesen Krisen·fällen:
- Hoch·wasser durch starken Regen
- Langer Strom·ausfallg
Sicherung der Not·strom·versorgung
Wir wollen überall in der Wesermarsch Not·strom sichern.
Das soll umwelt·freundlich sein.
Ausbildung von Helfern
Wir bilden Menschen zu Katastrophen·schutz·helfern aus.
Sie lernen was bei einer Katastrophe zu tun ist.
Pflege·register für die Wesermarsch
Es soll ein Pflege·register geben.
Darin steht wer pflege·bedürftig ist.
So weiß der Katastrophen·schutz in Echt·zeit:
- Wer braucht Hilfe?
- Wo ist diese Person?
- Wie viel Pflege braucht diese Person?
Betreuungs·plätze für Pflege·bedürftige
Wir planen Plätze für Pflege·bedürftige Menschen.
Diese Plätze gibt es in sicheren Evakuierungs·räumen.
Dort haben die Menschen Not·strom und Hilfe.
Sicherung der Katastrophen·schutz·zentrale
Die Zentrale vom Katastrophen·schutz
muss immer arbeiten können.
Dafür bekommt sie Not·strom.
Die Zentrale steuert die Helfer
und die Evakuierungs·räume.
Ausbildung von Pflege·beratern
Wir bilden Pflege·kräfte zu Fach·beratern aus.
Sie unterstützen die Katastrophen·schutz·zentrale.
Welche Maßnahmen sind geplant
Es wird vier große Übungen geben.
Dabei testen wir ob die Pläne gut sind.
Jede Übung wird schwerer als die davor.
So können wir am Ende alles genau prüfen.
Das sind die wichtigsten Maßnahmen:
- Zwei Betreuungs·plätze für Pflege·bedürftige
in der Wesermarsch
planen und umsetzen. - Zwei Evakuierungs·räume schnell nutzbar machen.
- Diese Räume mit Not·strom·anlagen ausstatten.
- Das neue Katastrophen·schutz·zentrum aufbauen.
- Das Zentrum mit Not·strom versorgen damit es immer arbeiten kann.