Katastrophenschutz im Landkreis Wesermarsch

Katastrophenschutz ist die sorgfältige Vorbereitung auf große Schadenslagen und die Organisation einer einheitlichen Führung aller Einsatzkräfte und Aufgabenträger zur Bewältigung einer Schadenslage.

Der Katastrophenschutz ist Ländersache. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz vom 14.02.2002 in der zurzeit gültigen Fassung. Als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises obliegt der Katastrophenschutz dem Landkreis Wesermarsch, der für sein Gebiet die zuständige untere Katastrophenschutzbehörde ist.

Ein Katastrophenfall ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.

Der Landkreis Wesermarsch hält einen Katastrophenschutzstab vor, der die Aufgabe hat, bei einer entsprechenden Schadenslage alle strategischen, logistischen und kommunikationsbezogenen Aufgaben zu bündeln, die im normalen Dienstbetrieb auf viele Stellen verteilt sind. Zur Führung dieser Fachdienste arbeitet im Kreishaus ein Katastrophenschutzstab, der den Weisungen des Landrates (Hauptverwaltungsbeamter/HVB) untersteht.

Dieser Stab-HVB unterstützt die Technische Einsatzleitung (TEL), die am Ort des Schadensereignisses die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und Anforderungen an den Stab-HVB richtet.

Um die Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzeinheiten gewährleisten zu können, finden regelmäßige Übungen der Einheiten, der TEL sowie des Stabes-HVB statt.

Zu den vorbereitenden Aufgaben des Katastrophenschutzes gehören insbesondere:

• Katastrophenschutzpläne sowie Alarm- und Einsatzpläne erstellen und fortschreiben

• Katastropheneinsatzleitung regeln

• Aus- und Fortbildung der Katastropheneinsatzleitung

• Vorhalten der für die Einsatzleitung notwendigen Ausstattung

• Sicherstellen der raschen Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten

• Katastrophenschutzübungen durchführen

Laut niedersächsischem Katastrophenschutzgesetz werden „Eintritt und Ende des Katastrophenfalles durch die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten der Katastrophenschutzbehörde festgestellt“. [1] Für den Bereich des Landkreises Wesermarsch ist dies der Landrat, im Verhinderungsfall sein Vertreter, der bei Vorliegen der Voraussetzungen den Katastrophenfall erklärt. Die Katastrophenschutzbehörde teilt die Feststellung dem Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit und hält das NLBK über die Lage unterrichtet.

Die Katastrophenschutzbehörde kann zur Katastrophenabwehr jede Person zur Hilfeleistung verpflichten. Außerdem kann sie Platzverweise und Evakuierungen anordnen.

Besonders wichtig: Auch Grundrechte können im Katastrophenfall eingeschränkt werden. Das niedersächsische Katastrophenschutzgesetz nennt konkret das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. [2]

 

Katastrophenschutz und KRITIS

Kritische Infrastrukturen (kurz: KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Was sind Kritische Infrastrukturen und warum sind sie so wichtig?

Wasser, Strom, Lebensmittel oder der öffentliche Nahverkehr sind für uns alltägliche Dinge, die jedoch lebensnotwendig sind. Die Versorgung mit diesen und weiteren unentbehrlichen Gütern und Dienstleistungen übernehmen in Deutschland sogenannte Kritische Infrastrukturen (kurz: KRITIS). Dazu gehören beispielsweise die Energie- und Wasserversorgung, der Verkehr, aber auch die medizinische Versorgung.

Wie bedeutsam Kritische Infrastrukturen sind, erkennt man erst, wenn es zu Störungen kommt. Denn sie bilden die Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft.

Die Gewährleistung des Schutzes Kritischer Infrastrukturen ist eine Kernaufgabe staatlicher und unternehmerischer Sicherheitsvorsorge. Ziel des Katastrophenschutzes ist es, zum bestmöglichen Schutz Kritischer Infrastrukturen beizutragen und somit die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. [3] [4]

 

Was LifeGRID für den Katastrophenschutz in der Wesermarsch erreichen möchte?

Um die Resilienz des Katastrophenschutzes und der KRITIS zu stärken, möchten wir folgende Ziele erreichen:

• Umfassende Ertüchtigung des Katastrophenschutzes in Abstimmung mit den wesentlichen Trägern der KRITIS (stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Heimaufsicht etc.) zur bestmöglichen Versorgung (auch) der besonders vulnerablen  und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen in den definierten Krisenszenarios: Hochwasser durch Regen und großflächiger und langanhaltender Stromausfall.  Das Adjektiv „vulnerabel“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „verwundbar“ oder „verletzlich“. Als vulnerable Bevölkerungsgruppen versteht man in der Entwicklungszusammenarbeit Menschen, die nicht in der Lage sind, Herausforderungen aus eigener Kraft zu bewältigen, und daher unter Krisen besonders leiden.[5]

• Flächendeckend eine möglichst umweltfreundliche Möglichkeit der Notstromversorgung zu sichern.

• Ausbildung und Qualifizierung von „Helfer*innen im Katastrophenschutz“

• Integration des Pflegeregisters Bevölkerung Wesermarsch in die KatS-Struktur - Schnittstellen zum KatS-Plan. Mit der Integration verfügt der Stab in Echtzeit über die Information ob sich im betroffenem Gebiet pflegebedürftige Personen befinden und mit welchem Pflegegrad

• „Betreuungsplätze Pflege“ (Betreuungsplätze für Pflegebedürftige) konzipiert und eingerichtet, die in den geplanten not-stromversorgten Evakuierungsräumen durch die Hilfsorganisationen betrieben werden kann.

• Zur zentralen Steuerung ist eine Notstromversorgung im neuen KatS-Zentrum des Landkreises aufzubaut um die uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit des KatS-Stabes des

Landkreises als Bindeglied zwischen den Evakuierungsräumen und übergeordneten Behörden/Dienststellen zu sichern.

• Pflegefachkräfte als „Fachberater*innen Pflege“ zur Unterstützung des Stabes auszubilden.

 

Welche Maßnahmen sind geplant?

Vier praktische Übungen zur kontinuierlichen Überprüfung der erarbeiteten Konzepte und Prozesse geplant. Die Übungen werden in ihrer Komplexität gesteigert damit eine ganzheitliche Überprüfung der entwickelten Einsatzkonzepte, Technik und Kommunikation mit Einsatzkräften am Ende des Projekts durchgeführt werden kann.  

• Konzeptentwicklung und Umsetzung für zwei Betreuungsplätze „Pflege“ in der Wesermarsch.

• Konzipierung der schnellen Inbetriebnahme zweier Evakuierungsräume und deren Ertüchtigung mit bedarfsgerechten Netzersatzanlagen.

• Das KatS-Zentrum des Landkreises werden aufgebaut und mit Notstromversorgung ausgestattet um die Arbeitsfähigkeit des KatS-Stabes sicherzustellen.

 

Quellenverzeichnis und Links:

[1] Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG). Online: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/ba5be0d0-a0eb-38a7-a18e-5aa1f5cecc66 (Stand: 13.11.2024)  

[2] Landkreis Wesermarsch, Fachdienst Sicherheit & Ordnung Zivil- und Katastrophenschutz (2022). Online: https://wesermarsch.de/services/sicherheit-ordnung/zivil-und-katastrophenschutz/ (Stand: 14.10.2024)  

[3] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (2023). Infrastrukturen. Online: https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Kritische-Infrastrukturen/kritische-infrastrukturen_node.html (Stand: 14.10.2024)

[4] Link: 10 Jahre „KRITIS-Strategie“ BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben. Einblicke in die Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen. Online: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/PiB/PiB-21-zehn-jahre-kritis-strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (Stand: 14.10.2024)

[5] Bundesministerium für wirtschaftliche Arbeit und Entwicklung. Online: https://www.bmz.de/de/service/lexikon/vulnerabel-70568 (Stand: 13.11.2024)